Verkauf einer im Eigentum der Gemeinde Tychowo stehenden historischen Immobilie "Schloss Klein Dubberow"
Daten zur Immobilie und Ausschreibungsbedingungen:
Grundstück Nr. 144, Gemarkung 0033 Dobrowo
Neugotisches Schloss aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer überbauten Fläche von 719 m², umgeben von einem Park mit einer Fläche von 1,32 ha. Das Objekt ist unter der Nr. A-459 in das Denkmalregister der Woiwodschaft Westpommern eingetragen.
Grundbuch: KO1B/00037383/1
Flächennutzung laut örtlichem Bebauungsplan:
32 UT – Gebiet für touristische Dienstleistungen
Mindestgebot: 300.000,00 PLN
Kaution: 15.000,00 PLN
Frist für Zahlung der Kaution und Anmeldung zur Teilnahme: bis 1. September 2025
Verhandlungstermin: 4. September 2025 um 9:00 Uhr
Zusätzliche Hinweise:
Gemäß Art. 68 Abs. 3 des Gesetzes über die Immobilienwirtschaft gewährt die Gemeinde Tychowo dem Käufer nach Zuschlag und Antragstellung einen Nachlass von 50 %.
Die Immobilie ist frei von dinglichen Rechten zugunsten Dritter.
Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Es bestehen Auflagen der Denkmalbehörde, darunter die Verpflichtung, im notariellen Kaufvertrag Bestimmungen zu Bau- und Konservierungsarbeiten sowie zum Schutz des Denkmals vor Verfall bis Ende September 2025 aufzunehmen.
Das vorherige Verkaufsverfahren blieb ohne Ergebnis.
Teilnahmevoraussetzung ist die fristgerechte Einzahlung der Kaution und die Einreichung der Teilnahmeerklärung bis zum 1. September 2025.
Auskünfte erteilt der/die zuständige Sachbearbeiter/in für Immobilienwirtschaft zu den Öffnungszeiten des Rathauses
(Mo.–Mi. 7:00–15:00 Uhr, Do. 7:00–16:00 Uhr, Fr. 7:00–14:00 Uhr).
Die Verhandlungen finden am 4. September 2025 im Rathaus Tychowo, ul. Bobolicka 17, 78-220 Tychowo, statt.
Die Kaution ist auf folgendes Konto der Gemeinde Tychowo zu überweisen:
10 8562 0007 0050 0050 2000 0170
Der Zahlungsnachweis ist zwingend zusammen mit der Teilnahmeerklärung einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Das Verfahren wird unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden durchgeführt und findet auch bei nur einer fristgerechten Anmeldung statt. Im Falle einer Weigerung, den Kaufvertrag abzuschließen, wird die Kaution nicht zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Verfahren ohne Angabe von Gründen aufzuheben oder zu widerrufen.
Der Verkauf erfolgt gemäß dem in der Flurkarte ausgewiesenen Rechtszustand. Die Wiederherstellung oder Feststellung der Grundstücksgrenzen liegt in der Verantwortung und zu Lasten des Käufers.
Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Käufer.
Die Bekanntmachung wird auf der Website www.bip.tychowo.pl, an den Anschlagtafeln des Rathauses Tychowo sowie in einer Zeitung mit mindestens landkreisweiter Verbreitung veröffentlicht.
Präsentationsvideo zur Immobilie: https://fb.watch/nVLuuJcjPP/