Burg Goldbeck – Verkauf durch die Stadt Wittstock/Dosse
Objektbeschreibung
Die Burg Goldbeck ist eine um 1300 errichtete polygonale Anlage mit rund 1.300 m² Wohn- und Nutzfläche. Sie wurde mehrfach umgebaut und verfügt über zwei bis drei Vollgeschosse sowie teilweise ausgebaute Dachgeschosse. Derzeit bestehen 12 Wohneinheiten und 6 Gewerberäume (Ateliers, Gemeinderäume, Burgverein). Die Ausstattung ist einfach, die Raumaufteilung historisch. Es besteht erheblicher Instandhaltungsbedarf an Gebäudehülle und Innenbereichen. Eine grundlegende Sanierung ist erforderlich.
Grundstücksdaten
- Größe: 9.695 m²
- Anschrift: Goldbecker Burgstraße 1, 16909 Wittstock/Dosse, OT Goldbeck
- Erschließung: zentrale Wasserversorgung, dezentrale Abwasserentsorgung, Strom und Telekommunikation vorhanden, Gasleitung straßenseitig
- Bauplanungsrecht: Außenbereich gem. § 35 BauGB
- Denkmalschutz: Einzeldenkmal im Bodendenkmalbereich
Lage
Goldbeck ist ein Ortsteil von Wittstock/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, ca. 4 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Region ist ländlich geprägt mit guter Verkehrsanbindung über die K 6821, L 14 sowie die Autobahnen A19 (7 km) und A24 (10 km). Regionalbahnanschluss RE6 (Wittenberge–Berlin) im Stundentakt.
Veräußerungskonzept
Die Stadt Wittstock/Dosse sucht engagierte Käufer, die ein überzeugendes Konzept zur Instandhaltung, Finanzierung und Nachnutzung vorlegen. Das Konzept soll darlegen,
welche baulichen Maßnahmen geplant sind,
wie deren Finanzierung gesichert ist,
und welche künftige Nutzung (z. B. Kultur-, Begegnungs- oder Wohnnutzung) vorgesehen ist.
Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich und konzeptionell überzeugendste Angebot. Ein symbolischer Kaufpreis ist ausgeschlossen.
Bewerbung
Schriftliches Gebot mit Nutzungskonzept und Kaufpreis bis 31.03.2026 an:
Stadt Wittstock/Dosse – Amt für Stadtentwicklung
Markt 1, 16909 Wittstock/Dosse
oder per E-Mail an: immobilien@stadt-wittstock.de
Betreff: Kaufangebot Burg Goldbeck
Hinweise
Das Objekt ist teilweise vermietet; gesetzliche Regelungen sind zu beachten.
Erhaltungspflicht nach Denkmalschutzgesetz, Änderungen nur mit Genehmigung.
Instandsetzungsverpflichtung wird vertraglich gesichert (inkl. Vertragsstrafe und Grundschuld).
Fördermöglichkeiten für denkmalgerechte Sanierungen sind vom Käufer eigenständig zu prüfen.
Verkauf vorbehaltlich Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Kein Energieausweis erforderlich.
Besichtigung & Auskünfte
Besichtigungen nach Terminvereinbarung:
Hr. Krehl – Tel. 03394/429-111 – a.krehl@stadt-wittstock.de
Fr. Grothe – Tel. 03394/429-114 – j.grothe@stadt-wittstock.de
Hr. Weber – Tel. 03394/429-230 – m.weber@stadt-wittstock.de